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   FG Niedersachsen, 22.02.1994 - VII 490/91   

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FG Niedersachsen, 22.02.1994 - VII 490/91 (https://dejure.org/1994,36579)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.02.1994 - VII 490/91 (https://dejure.org/1994,36579)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - VII 490/91 (https://dejure.org/1994,36579)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1994, 787
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Münster, 27.08.2002 - 1 K 5930/01

    Fahrtkosten zu einer neben der Arbeitsstätte länger als 3 Monate besuchten

    Für derartige Sachverhalte hält der Senat die Rspr. des BFH für überzeugend (a.A. Niedersächsisches FG, Urteil vom 22.2.1994 VII 490/91, EFG 1994, 787, rkr.: Ansatz der Fahrten eines Arbeitslosen zu einem Lehrgang auch über die ersten drei Monate hinaus mit den tatsächlichen Kosten, obwohl keine Arbeitsstätte bestand).
  • FG Münster, 27.08.2003 - 1 K 5930/01

    Ausgestaltung der einkommenssteuerrechtlichen Qualifizierung von Fahrten zu einer

    Für derartige Sachverhalte hält der Senat die Rspr. des BFH für überzeugend (a.A. Niedersächsisches FG, Urteil vom 22.2.1994 VII 490/91, EFG 1994, 787, rkr.: Ansatz der Fahrten eines Arbeitslosen zu einem Lehrgang auch über die ersten drei Monate hinaus mit den tatsächlichen Kosten, obwohl keine Arbeitsstätte bestand).
  • FG Brandenburg, 10.04.2003 - 3 K 2837/01

    Fahrtkosten im Zusammenhang mit auswärtigen Fortbildungsmaßnahmen;

    Die Frage, ob Fahrtkosten, die durch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgang und anschließendes Praktikum) entstehen, auch über drei Monate hinaus nach Dienstreisegrundsätzen berücksichtigungsfähig sind (dafür insbesondere Hessisches FG a. a. O.; Niedersächsisches FG, Urteil vom 22.02.1994, EFG 1994, 787), wenn der Steuerpflichtige in keinem Arbeitsverhältnis steht, hat grundsätzliche Bedeutung (vgl. Schmidt, EStG , 22. Auflage, § 19 Tz. 60 "Fortbildungskosten" a. E.).
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